„Der Unterschied zwischen Misserfolg und Erfolg liegt darin, etwas fast richtig zu machen
oder etwas genau richtig zu machen.“
Die Qualität der Verwaltung Ihres Wohnungseigentums ist entscheidend für die
wirtschaftliche Rendite und den Werterhalt Ihrer Immobilie. WEG- Verwaltung
heißt, Verantwortung dafür zu übernehmen und grundsätzlich in Ihrem wirtschaftlichen
Interesse zu handeln. Dabei ist es grundlegend notwendig, dass die Rechtssicherheit
für die Eigentümergemeinschaft gewahrt bleibt.
Wer diese Ansprüche als Verwalter, so wie wir, erfüllen will, muss sich zwingend an die Vorgaben aus dem WEG-Gesetz, der jeweiligen Teilungserklärung und den Beschlüssen der Eigentümergemeinschaft halten; sowie ständig ein Ohr an der aktuellen Rechtsprechung haben – und diese auch umsetzen.
Wichtig ist auch, dass Sie als Eigentümer durch das Handeln des Verwalters nicht entmündigt werden, sondern grundsätzlich über wichtige Sachverhalte und Belange des Objektes informiert werden und unter Vorlage dieser Information und Berücksichtigung der rechtlichen Gegebenheiten selbst entscheiden.
Wir verstehen uns hier in unserer Verwalterfunktion als Berater, die Entscheidung über Ihr Eigentum bleibt bei Ihnen.
Wer diese Ansprüche als Verwalter, so wie wir, erfüllen will, muss sich zwingend an die Vorgaben aus dem WEG-Gesetz, der jeweiligen Teilungserklärung und den Beschlüssen der Eigentümergemeinschaft halten; sowie ständig ein Ohr an der aktuellen Rechtsprechung haben – und diese auch umsetzen.
Wichtig ist auch, dass Sie als Eigentümer durch das Handeln des Verwalters nicht entmündigt werden, sondern grundsätzlich über wichtige Sachverhalte und Belange des Objektes informiert werden und unter Vorlage dieser Information und Berücksichtigung der rechtlichen Gegebenheiten selbst entscheiden.
Wir verstehen uns hier in unserer Verwalterfunktion als Berater, die Entscheidung über Ihr Eigentum bleibt bei Ihnen.
Als WEG Verwalter erfüllen wir mit gebotener Sorgfalt und
viel persönlichen Engagement alle wichtigen Aufgaben, wie:
- Aufstellung eines Wirtschaftsplanes unter Beach-
tung der Vorgaben aus der Teilungserklärung - Erstellung einer buchhalterisch nachvollziehbaren und richtigen Jahresabrechnung
- Durchführung der jährlichen Eigentümerversamm-
lung mit ausführlichen Informationen - Abschluss von Verträgen für die Eigentümerge-meinschaft und Überwachung dieser
- Ordnungsgemäße Instandhaltung bzw. Instand-setzung, technische Kontrolle
- Anlage einer Instandhaltungsrücklage
- Inkasso der Hausgelder und Abrechnungsbeträge
- Rechtliche Vertretung der WEG gegenüber Dritten
Sie wollen Ihr Objekt professionell verwalten lassen? Sprechen Sie uns an!